Amt für Kulturgüter (KGA), Service des biens culturels de l’État de Fribourg (SBC)
Das Amt für Kulturgüter (KGA) hat den Auftrag, Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. Es fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter mit Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit.
War der Begriff des Kulturerbes anfangs auf «Antiquitäten» und auf (Bau-)Denkmäler beschränkt, so hat er sich inzwischen erweitert und umfasst heute alle Objekte vom Arbeiterhaus bis zum Schloss, vom Oratorium bis zur Kathedrale, vom Bauernhaus bis zur Fabrik, vom Kreuzweg bis zum Ortsbild, vom historischen bis zum zeitgenössischen Bau. Das Amt für Kulturgüter erstellt oder revidiert die verschiedenen Verzeichnisse der beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter, ausgenommen das Verzeichnis der archäologischen Fundorte, das in die Zuständigkeit des Amtes für Archäologie (AAFR) fällt.
Die Erhaltung von Kulturgütern umfasst alle Massnahmen, die ergriffen werden, um die historische Substanz eines Kulturgutes zu bewahren, um seine Verwitterung oder seinen Zerfall zu verlangsamen und zugleich seine Um- oder Neunutzung zu gewährleisten, um es nicht nur als materielles Objekt zu erhalten und zu pflegen, sondern auch seine Verständlichkeit in historischer, funktionaler oder formaler Hinsicht zu fördern.
Informazioni
AMT FÜR KULTURGÜTER KGA / SERVICE DES BIENS CULTURELS SBC
PLANCHE SUPÉRIEURE 3
1700 FREIBURG
TELEFON: 026 305 12 87
E-MAIL: sbc@clutterfr.ch